Er erkennt entstehenden Brandrauch frühzeitig und löst Alarm aus, noch bevor Flammen sichtbar sind. Dadurch wird insbesondere die Gefahr durch Rauchvergiftung deutlich reduziert.
Er warnt vor dem geruchs- und geschacklosem Kohlenmonoxid, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Notwendig überall dort, wo Holz, Gas, Öl oder Pellets verbrannt werden – z. B. bei Kamin, Ofen oder Heiztherme.
Er erkennt austretendes brennbares Gas wie Erdgas oder Propan und warnt frühzeitig vor Explosionsgefahr. Sinnvoll bei gasbetriebenen Geräten.
Er reagiert auf einen schnellen Temperaturanstieg oder das Überschreiten einer festen Auslösetemperatur. Geeignet dort, wo Rauchwarnmelder durch Dampf, Staub oder Abgase Fehlalarme auslösen würden.
In Bayern gilt die Rauchmelderpflicht seit 2013 für Neubauten; für bestehende Wohnungen lief die Nachrüstfrist bis Ende 2017. Vorgeschrieben sind Melder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen.
Auch darüber hinaus kann es sinnvoll sein, zusätzliche Rauchmelder in Wohn- und Aufenthaltsräumen zu installieren. Besonders Bereiche erhöhter Brandlast profitieren von einer erweiterten Absicherung.
... hochkonzentrierter Brandrauch führt zur Bewusstlosigkeit.
... sterben nicht wegen der Flammen, sondern an einer Rauchvergiftung.
... entsteht in der Nacht – dann, wenn die meisten schlafen.
Offen oder abgetrennt
Oder Gästezimmer
Oder Hobbyraum
Oder Abstellraum
Oder Treppenraum
Offen oder abgetrennt
Oder Spielzimmer
Oder Toilette
Tippe auf eine Bezeichnung oder fahre mit der Maus über diese, um Details zum Einsatz eines Rauchwarnmelders in diesem Bereich zu erhalten.
In Wohn- und Esszimmern sind Rauchwarnmelder nicht vorgeschrieben. Da sich hier häufig elektrische Geräte und mögliche Brandquellen befinden und sich Personen oft dort aufhalten, erhöht ein Rauchwarnmelder dennoch die Sicherheit deutlich. In großen, offenen Bereichen kann es sinnvoll sein, mehrere Melder zu installieren.
In Schlafzimmern sind Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Da Brände nachts oft unbemerkt entstehen und der Geruchssinn im Schlaf eingeschränkt ist, ist eine frühzeitige Warnung besonders wichtig. Ein korrekt montierter Rauchwarnmelder kann hier lebensrettend sein.
In Arbeitszimmern, Büros und Hobbyräumen sind Rauchwarnmelder nicht vorgeschrieben. Da sich dort häufig elektrische Geräte, Werkzeuge oder andere potenzielle Brandquellen befinden, kann ein Rauchwarnmelder dennoch für zusätzliche Sicherheit sorgen – insbesondere bei längerer Nutzung oder unbeaufsichtigtem Betrieb.
In Garagen sind Rauchwarnmelder in der Regel nicht vorgeschrieben. Durch Fahrzeuge, Ladegeräte, E-Bikes oder PV-Speicher besteht jedoch ein erhöhtes Brandrisiko, sodass eine zusätzliche Überwachung sinnvoll sein kann.
In Wohnungsfluren und Treppenräumen, die als Rettungsweg dienen, sind Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Sie warnen frühzeitig und sichern im Ernstfall den Fluchtweg. Auch hier daran denken, dass in größeren Bereichen mehrere Rauchwarnmelder besser oder gar nötig sind.
In Küchen sind Rauchmelder in der Regel nicht vorgesehen. Aufgrund von Kochdämpfen eignet sich hier häufig ein Hitzemelder als alternative Lösung. Dieser ist ebenfalls nicht vorgeschrieben, kann jedoch aufgrund der erhöhten Brandgefahr durch vorhandene Elektrogroßgeräte und Kochvorgänge eine sinnvolle Ergänzung sein.
In Kinder- und Gästezimmern sind Rauchmelder vorgeschrieben. Sie sorgen für eine frühzeitige Warnung und erhöhen nicht nur während des Schlafens die Sicherheit.
In Badezimmern sind Rauchmelder üblicherweise nicht vorgesehen. Der Schwerpunkt des Brandschutzes liegt hier in anderen Wohnbereichen. Ob hier zusätzlicher Schutz sinnvoll ist, hängt stark von der individuellen Nutzung und den örtlichen Gegebenheiten ab.
Laut DIN 14676 sollten Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich einer Funktionsprüfung unterzogen werden. Hierbei wird die Testtaste gedrückt, um den Alarmton und die Sensorik zu prüfen. Idealerweise verbinden Sie dies mit einer kurzen Reinigung (Staub entfernen).
Spätestens nach 10 Jahren plus Karenzzeit muss jeder Rauchmelder ausgetauscht werden. Die Sensoren lassen mit der Zeit nach und die Verschmutzung der Messkammer nimmt zu. Das Herstellungsdatum finden Sie auf dem Aufkleber am Gerät.
Bewahren Sie Ruhe. Wenn kein Feuer sichtbar ist, lüften Sie kräftig. Die meisten Melder lassen sich durch kurzes Drücken der Testtaste für ca. 10 Minuten stummschalten. Montieren Sie Melder in der Nähe der Küche nie direkt über dem Herd, um Wasserdampf-Alarme zu vermeiden.
In Bayern ist der Eigentümer (Vermieter) für die Installation der Rauchmelder zuständig. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung/Batteriewechsel) obliegt jedoch dem unmittelbaren Besitzer (Mieter), es sei denn, der Vermieter hat diese Pflicht selbst übernommen.
Wichtig ist, dass der Melder das CE-Zeichen und die Norm DIN EN 14604 erfüllt. Wir empfehlen zusätzlich auf das "Q"-Prüfsiegel zu achten – dieses steht für hochwertige Melder mit fest verbauter 10-Jahres-Batterie, was lästige Batteriewechsel erspart.